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Richtungsweisend für Transport und Logistik
Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter)

Wer muss einen Abfallbeauftragten bestellen?

Betreiber von Anlagen, in denen Abfall erzeugt und/oder entsorgt wird, müssen einen Abfallbeauftragten bestellen, der die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen hat.


Was macht der Abfallbeauftragte?

  • Der Betriebsbeauftragte für Abfall (der Abfallbeauftragte) berät und unterstützt den Betreiber entsprechender Anlagen bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
  • Nach § 55 KrW-/AbfG Abs. 1 überwacht er die Art und Beschaffenheit der in der Anlage anfallenden Abfälle und deren Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung und kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
  • Die Aufgaben im Einzelnen:
    • Überwachung der Entsorgungswege von der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis zur Verwertung oder Beseitigung,
    • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
    • Aufklärung der Mitarbeiter,
    • Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung,
    • Erstellung eines Jahresberichtes.
  • Der Abfallbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm übertragenen Pflichten und Aufgaben gegenüber dem Unternehmen.
  • Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen im Betrieb bleibt letztendlich beim Betreiber der Anlage oder Besitzer der Abfälle.
 

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