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Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) |
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Wer muss einen Abfallbeauftragten bestellen?
Betreiber von Anlagen, in denen Abfall erzeugt und/oder entsorgt wird, müssen einen Abfallbeauftragten bestellen, der die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen hat.
Was macht der Abfallbeauftragte?
- Der Betriebsbeauftragte für Abfall (der Abfallbeauftragte) berät und unterstützt den Betreiber entsprechender Anlagen bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
- Nach § 55 KrW-/AbfG Abs. 1 überwacht er die Art und Beschaffenheit der in der Anlage anfallenden Abfälle und deren Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung und kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
- Die Aufgaben im Einzelnen:
- Überwachung der Entsorgungswege von der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis zur Verwertung oder Beseitigung,
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
- Aufklärung der Mitarbeiter,
- Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung,
- Erstellung eines Jahresberichtes.
- Der Abfallbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm übertragenen Pflichten und Aufgaben gegenüber dem Unternehmen.
- Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen im Betrieb bleibt letztendlich beim Betreiber der Anlage oder Besitzer der Abfälle.
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