Richtungsweisend für Transport und Logistik
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Maut in Deutschland – Am 1. Januar 2005 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die streckenbezogene Gebühr (Maut) für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen eingeführt.
Mautpflichtig sind Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t oder mehr und zwar unabhängig davon, ob die Fahrzeuge im Güterkraft- und im Werkverkehr eingesetzt werden oder ob tatsächlich Güter befördert werden.

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