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Im Bereich Aus- und Weiterbildung sind zwei wesentliche Punkte zu nennen. Zum Einen sind Sie berechtigt, sobald ein Fahrzeug über 12 Tonnen zGG auf Ihr Unternehmen zugelassen ist, einen Antrag zu stellen. Sie können Fahrerschulungen im breiten Umfang beantragen. Zu beachten ist, dass nur ein Teil (im günstigsten Fall 70 % aller Kosten) bewilligt wird.
Weiterhin stehen Fördermittel für die duale Ausbildung von Berufskraftfahrern zur Verfügung, die ebenfalls im Bereich Aus- und Weiterbildung beantragt werden müssen. Auch hier ist mit einer Förderung von 70 % der Kosten über alle drei Ausbildungsjahre zu rechnen. Also von der Ausbildungsvergütung über Fahrerausstattung (Arbeitsbekleidung) bis hin zu Ausbilderkosten können hier diverse Aufwendungen beim BAG geltend gemacht werden.
Verwendungsnachweise im Bereich Weiterbildung müssen bis 31.03.2012 beim BAG eingereicht werden.
Als Download stehen nachfolgende Formulare zur Verfügung:
Ein wichtiger Hinweis: Neuerdings müssen Teilnehmerlisten vom jeweiligen Weiterbildungsträger mit eingereicht werden. Also fordern Sie immer eine Kopie der Teilnehmerlisten an (z. B. für ADR-Schulungen, BKrFQG-Kurse oder sonstige förderfähige Veranstaltungen).
Im Bereich Ausbildung müssen Sie dem BAG nach der Probezeit schnellstmöglich den ersten Zwischennachweis vorlegen, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Probezeit. Auch hierfür finden Sie die notwendigen Unterlagen zum Download
Nutzen Sie Ihre Chance, holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern auch persönlich zur Verfügung. Unsere Unterstützung erfolgt in drei konsequent aufeinander abgestimmten Schritten:
1. Antragstellung (seit dem 01.10.2011 für 2012)
2. Maßnahmenplanung (nach Eingangsbestätigung)
3. Unterstützung bei Erstellung des Verwendungsnachweises (nach Erhalt der Leistung und durchgeführter Maßnahme)
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