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Parallel zur Mauterhöhung wurde beschlossen, dass das Güterkraftverkehrsgewerbe in einem nicht unerheblichen Umfang eine EU-konforme finanzielle Entlastung erhalten soll. So stehen für den Bereich „Fuhrpark" im Förderprogramm De-Minimis Fördergelder für Sie bereit.
Einzige Voraussetzung: Sie müssen eingetragener Fahrzeughalter von schweren Nutzfahrzeugen (zGG von mehr als 12 Tonnen) sein und nachweislich gewerblichen Güterverkehr betreiben.
Das Geld liegt auf der Straße, Sie brauchen nur zuzugreifen.
Gefördert werden
fahrzeugbezogene Maßnahmen mit max. 3.600,00 € (z. B. Dieselpartikelfilter, Spiegel, Windleitkörper, Ersatz für Leuchtmittel, Wartungsverträge, Navigationssysteme, ergonomische Fahrersitze, Standheizung u. v. m.)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung mit max. 2.500,00 € (z. B. Telematiksysteme, Hard- und Software für Kommunikationslösungen wie beispielsweise Fleetboard)
personenbezogene Maßnahmen mit max. 1.400,00 € (Kosten für die Sicherheitsausstattung, Berufsbekleidung, Prämien für wirtschaftliches Fahren etc.)
Die Antragsfrist für den Bereich De-Minimis ist am 31.03.2012 abgelaufen. Der Bewilligungszeitraum gilt vom Tag der Antragsstellung bis zum 31.12.2012. Ab 01.10.2012 können Anträge für 2013 gestellt werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
So wird gefördert:
1. Förderhöhe pro Fahrzeug 2.000,00 €. Pro Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen, die per 31.09.2012 auf das Unternehmen zugelassen waren, erhalten Sie eine Förderung von 2.000,00 €.
2. Anteilfinanzierung zu 90 % Die Förderung wird auf 90 % der nachgewiesenen Kosten beschränkt. 10 % der Kosten gelten zwingend als Eigenanteil und müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Achtung! Damit der Nettobetrag von 2.000,00 € voll ausgeschöpft werden kann, müssen 2.222,00 € pro Fahrzeug nachgewiesen werden.
Zur Verdeutlichung:
| Förderung für | Förderbetrag/Kfz. | nachgew. Kosten | Erstattung | Eigenanteil |
| 2 Fahrzeuge |
2.000,00 € |
4.444,00 € |
4.000,00 € |
444,00 € |
| 10 Fahrzeuge |
2.000,00 € |
22.220,00 € |
20.000,00 € |
2.220,00 € |
Selbstverständlich können auch weniger Kosten nachgewiesen werden. Auch hierbei gilt: 90 % der Kosten werden vom BAG bezuschusst, 10 % trägt das Unternehmen selbst.
Zur Verdeutlichung:
| Förderung für | Förderbetrag/Kfz. | nachgew. Kosten | Erstattung | Eigenanteil |
| 6 Fahrzeuge |
2.000,00 € |
10.000,00 € |
9.000,00 € |
1.000,00 € |
| 14 Fahrzeuge |
2.000,00 € |
24.000,00 € |
21.600,00 € |
2.400,00 € |
3. Förderhöchstbetrag pro Unternehmen Der Förderhöchstbetrag verbleibt bei maximal 33.000,00 € je Unternehmen. Also können maximal 17 Fahrzeuge im Antrag berücksichtigt werden, um diese Förderhöchstgrenze zu erreichen.
Sollten Sie Ihre Investitionen bereits getätigt haben, können Sie die Ihnen zugeteilten finanziellen Mittel anfordern.
Erst nach Erstellung und Zusendung des Verwendungsnachweises erhalten Sie das Geld. Den Verwendungsnachweis für in 2011 getätigte und bewilligte Maßnahmen stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Der Antrag auf Auszahlung, wie der Verwendungsnachweis genannt wird, muss bis 31.03.2011 für 2010 und bis zum 31.03.2012 für 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt sein, ansonsten verfällt Ihr jeweiliger Anspruch auf Fördermittel.
Zur Information stellen wir auch eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten für Sie zur Verfügung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern auch persönlich zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, Ihr individuelles Förderpaket zu packen. Unsere Unterstützung erfolgt in drei konsequent aufeinander abgestimmten Schritten:
1. Antragstellung (ab dem 01.10.2012 für 2013) 2. Maßnahmenplanung (nach Eingangsbestätigung) 3. Unterstützung bei Erstellung des Verwendungsnachweises (nach Erhalt der Leistung und durchgeführter Maßnahme)
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