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Durch den Einsatz eines externen Gefahrgutbeauftragten werden Sie als Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes Ihrer gesetzlichen Verpflichtung über die Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten gerecht.
Unsere wesentliche Aufgabe als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter sehen wir darin, Sie in rechtlichen Dingen zum Gefahrguttransport zu unterstützen und zu beraten. Ferner sorgen wir dafür, dass Schulungen für Ihre Mitarbeiter rechtzeitig durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sich deren Tätigkeit nicht nur auf die Beförderung gefährlicher Güter in freigestellter oder begrenzter Menge bezieht, sie in einem Kalenderjahr an der Beförderung gefährlicher Güter von mehr als 50 Tonnen netto beteiligt sind, sie nicht ausschließlich Verpackungen, Großpackmittel (IBC) oder Tanks nach Baumuster herstellen.
Was macht der Gefahrgutbeauftrage?
Er hat unter der Verantwortung des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens oder Betriebes nach Mitteln und Wegen zu suchen sowie Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Er ist verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeiten zu führen, und zwar unter Angabe der überwachten Geschäftsvorgänge, des Zeitpunktes der Überwachung, Nennung des Namens der überwachten Person.
Er erstellt Unfallberichte und Jahresberichte für die jeweiligen Unternehmen oder Betriebe Er führt Schulungen im Bereich Gefahrgut durch.
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Ralf Rohrmoser Gefahrgutbeauftragter
Telefon: (04 21) 3 49 77 -34 Telefax: (04 21) 3 49 77 -31
E-Mail: svg@svg-bremen.de
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