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Was ist die Lkw-Maut? Die Lkw-Maut ist eine Gebühr für die Nutzung der Bundesautobahnen durch schwere Lkw (Straßenbenutzungsgebühr). Die Höhe der vom Nutzer zu zahlenden Maut hängt von den tatsächlich gefahrenen Autobahnkilometern ab ("streckenbezogene" Gebühr). Die Maut wird für ein bestimmtes, mautpflichtiges Fahrzeug mit dem ihm zugeteilten Kennzeichen erhoben.
Für welche Fahrzeuge muss Lkw-Maut gezahlt werden? Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder eingesetzt werden (2. Alternative) und deren zulässiges Gesamtgewicht - einschließlich Anhänger - mindestens 12 Tonnen beträgt.
Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt die Erfüllung einer der beiden Alternativen. Die Mautpflicht nach der 1. Alternative ergibt sich unabhängig davon, ob
• tatsächlich Güter befördert werden, • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt • oder das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
Soweit Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Güterbeförderung eingesetzt werden (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr), besteht Mautpflicht nach der 2. Alternative.
Die Gebührenpflicht besteht grundsätzlich auf dem in der Mauttabelle veröffentlichten mautpflichtigen Streckennetz.
(Quelle: http://www.bmvbs.de - Bundesministerium f. Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
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