Wer muss einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

Brandschutzbeauftragte (m/w/d) sind vom Arbeitgeber bestellte und speziell ausgebildete Personen, die den betrieblichen Brandschutz mitgestalten und koordinieren.

Brände in Unternehmen gefährden das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten und haben oftmals erhebliche Schäden an Anlagen und Gebäuden zur Folge. Wenn aufgrund der Schäden die Produktions- und Lieferfähigkeit verloren geht, bedeutet das mitunter Arbeitsplatz- und Kundenverlust, also letztlich eine kritische oder sogar existenzgefährdende Situation für das Unternehmen.

Gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten, Behörden, Brandversicherer) sehen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) zur Risikovorsorge vor. In Abhängigkeit vom jeweiligen Unternehmen kann dies auch gesetzlich gefordert bzw. vorgeschrieben sein.

Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten (m/w/d) orientiert sich an der Zahl der im Brandfall gefährdeten Personen und dem Brandrisiko im Unternehmen. Zu den Aufgaben gehört, in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden, baulichen und organisatorischen Brandschutzes verantwortlichen Personen im Betrieb zu beraten und damit die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Sie wünschen eine Beratung / Sie benötigen Hilfe? Kontaktieren Sie uns!