SiGe-Koordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV)

Wer muss einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) bestellen?

Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ist jeder Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen (ggf. mehrere) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Was macht der SiGeKo?

Seine Aufgabe ist es außerdem, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die sogenannte „Unterlage“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.

In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.

Als Koordinatoren im Sinne der RAB 30 verfügen wir bei der SVG Bremen eG über

  1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Bauvorhaben
  2. baufachliche Kenntnisse
  3. arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
  4. spezielle Koordinatorenkenntnisse
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